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Die Kosten der Beleuchtung
Die Betriebskostenabrechnung bedarf der Erläuterung, wenn sich die geltend gemachten Stromkosten der Tiefgarage gegenüber dem Vorjahr um über 200 % erhöhen, da extreme Nutzungsschwankungen bei der Beleuchtung einer Tiefgarage und bei den sonstigen anfallenden Stromkosten regelmäßig nicht zu erwarten sind.
(AG Brühl, Urteil vom 05.12.1989 - 2 a C 473/89) WM 91, 121
s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 11, § 1 Abs. 5 BetrKostUV Anlage 1 Ziffer 11