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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
über meiner wohnung (1 zimmer, also nach keiner seite ausweichmöglichkeiten) wird seit anfang august der dachboden zu einer wohnung ausgebaut. durch das fehlen des daches für einige tage wg dem umbau ist wasser durch die decke in mein badezimmer gelaufen. am 30. september endet mein mietvertrag.

ich habe den vermieter von meiner absicht informiert, die miete für die dauer der bauarbeiten (hämmern, abreissen einer trennwand mit einem presslufthammer u. ä. wochentags von 8 bis 17 uhr) um 60% zu mindern und ihn über den wasserschaden im bad in kenntnis gesetzt.

in seiner antwort bietet er nur 20%, verweigert mir die aufrechnung der bereits für august zu viel gezahlten miete mit der septembermiete und droht mit einer verrechnung der seiner meinung nach zu wenig gezahlten miete mit meiner kaution, sollte ich mehr als 20% für nur einen monat von der miete abziehen. außerdem weißt er darauf hin, dass ich einer anzeigepflicht für wohnungsmängel unterliege und bei nichteinhaltung dieser selbst die folgekosten zu tragen habe - wg der wasserflecken im bad, die ganz sicher von der baustelle kommen.

in einem telefonat habe ich ihm angeboten, meine forderungen neu darzulegen (ich hatte die mietminderung fälschlich von der gesamtmiete ausgehend berechnet), er jedoch kündigte an, mir in keinster weise entgekommen zu wollen und leichten herzens vor gericht zu gehen.

meine frage - was sind meine rechte, also welche meiner forderungen wird auch vor gericht bestand haben (das werde ich dann in dem neuen schreiben fordern)?

vielen dank für die hilfe.

0 Kommentare zu „verweigerung mietminderung dachausbau”

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