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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

wir wohnen in einem 6 parteien-mietshaus. um ca. die hälfte des hauses haben wir eine relatliv grosse rasenfläche. leider ist uns (und den anderen parteien) der zugang hierzu aber nicht gestattet (komplett umzäunt und das tor ist abgeschlossen). in unserem mietvertrag steht, dass wir gartenpflege zahlen müssen, in unserer nebenkostenabrechnung ist diese position auch aufgeführt.
ist dies rechtlich zulässig? wir würden die gartenpflege auch zahlen, wenn wir in den garten hinein dürften, aber wenn nicht, wollen wir für die pflege natürlich nicht zahlen.

vielen dank

blackbird
Stichwörter: zutritt + garten + gartenpflege + obwohl + zahlen

1 Kommentar zu „Gartenpflege zahlen, obwohl Zutritt zu Garten nicht erlaubt?”

fin Experte!

Das widerspricht sich in der Tat. Da es aber im Mietvertrag so steht, ist das ein Problem welches ohne anwaltliche Hilfe nicht zu lösen sein wird.
Man müßte dann die Mietvertragsklausel im Nachhinein für ungültig erklären lassen. Versuchen können Sie es. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das Ihnen allerdings nicht empfehlen.
Im Vorfeld probieren das Problem mit dem Vermieter zu diskutieren. Hier würde ich der Form halber einen Brief schreiben. Vielleicht finden Sie ja noch Mitmieter die derselben Ansicht sind, und Sie können ein Gemeinschaftsschreiben aufsetzen.

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