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Das widerspricht sich in der Tat. Da es aber im Mietvertrag so steht, ist das ein Problem welches ohne anwaltliche Hilfe nicht zu lösen sein wird.
Man müßte dann die Mietvertragsklausel im Nachhinein für ungültig erklären lassen. Versuchen können Sie es. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das Ihnen allerdings nicht empfehlen.
Im Vorfeld probieren das Problem mit dem Vermieter zu diskutieren. Hier würde ich der Form halber einen Brief schreiben. Vielleicht finden Sie ja noch Mitmieter die derselben Ansicht sind, und Sie können ein Gemeinschaftsschreiben aufsetzen.