Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nimmt der Vermieter die vom Mieter mit Mängeln begründete Einbehaltung des Mietzinses über einen längeren Zeitraum hin (hier drei Jahre), dann ist die Einforderung des rückständigen Mietzinses verwirkt. <br />
<br />
(LG Berlin, NZM 1999, 170) <br />
Stichwörter: verwirkung + mietzinses

0 Kommentare zu „Verwirkung des Mietzinses”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.