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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nimmt der Vermieter die vom Mieter mit Mängeln begründete Einbehaltung des Mietzinses über einen längeren Zeitraum hin (hier drei Jahre), dann ist die Einforderung des rückständigen Mietzinses verwirkt. <br />
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(LG Berlin, NZM 1999, 170) <br />
Stichwörter: mietzinses + verwirkung

0 Kommentare zu „Verwirkung des Mietzinses”

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