Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Anwohner müssen bei Volksfesten und Freiluftkonzerten im Einzelfall auch nachts erheblichen Lärm erdulden. Die Grenzwerte der so genannten Freizeitlärmrichtlinie können bei nur einmal jährlich stattfindenden Veranstaltungen von besonderer Bedeutung bis Mitternacht überschritten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). <br />
Damit gab er der baden- württembergischen Stadt Güglingen im Landkreis Heilbronn teilweise Recht. Die Bewohner eines 60 Meter vom Festplatz entfernten Wohnhauses hatten sich gegen die nächtliche Beschallung durch ein Rockkonzert gewandt, das beim alljährlich ausgerichteten Sommerfest eines Sportvereins stattfindet. (Aktenzeichen: V ZR 41/03 vom 26. September 2003) <br />
<br />
Nach den Worten des V. Zivilsenats sieht die Freizeitlärmrichtlinie bestimmte, nach Tag und Nacht abgestufte Grenzwerte vor. Allerdings seien dies nur Richtwerte. Vor allem bei Volks- und Gemeindefesten, traditionellen Umzügen und ähnlichen Veranstaltungen, die zu den herkömmlichen, allgemein akzeptierten Formen des gemeindlichen Zusammenlebens gehörten, seien im Einzefall auch Überschreitungen zulässig - in der Regel aber nur bis Mitternacht. Für das Güglinger Sommerfest genehmigte der BGH bis 24 Uhr Lärmemissionen bis zu ansonsten zur Tageszeit geltenden Grenze.<br />
Quelle:KSTA
Stichwörter: lärm + volksfest

0 Kommentare zu „Volksfest Lärm!”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.