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Mein Vermieter wurde von der Hausverwaltung angeschrieben,das ich als Mieter seiner Wohnung die VERDUNKLUNGSFOLIE vom Fenster nehmen solle.
Diese Folie ist aber ein Fliegengitter welches schon gut 5 Jahre im Gebrauch ist, es wird halt 1 x im Jahr gewaschen und wieder aufgehängt. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Gerichturteile? Ich habe bis jetzt im Internet noch nicht gefunden.Und wenn es eine Folie wäre gibt es denn darüber Urteile ?