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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen!

Ich habe ein ganz großes Problem.

Ich habe im Dezember 2005 meine erste Wohnung gemietet.

Vor mir hat jemand ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt und
der davor in der Wohnung war, war 8 Monate in der Wohnung.

Mein Vermieter wollte also darum einen Mietvertrag, wo drin steht
das beide Seiten für die ersten 3.Jahre auf das Recht zur Kündigung
verzichten.

Ich hab dann gesagt, das das eigentlich nicht so gut ist, da ich auch
irgendwann mit meiner Freundin zusammen ziehen möchte. Er meinte
dann, das das dann kein Problem wäre (ich soll dann nur den gemeinsamen
neuen Mietvertrag vorlegen) ich solle halt nur nicht einfach so wieder
aus der Wohnung.

Jetzt habe ich ihm gesagt, das ich gerne kündigen möchte, weil ich mit
meiner Freundin zusammen ziehen möchte, aber jetzt weiss er nichts
mehr von unserer Vereinbarung.
Im Mietvertrag steht nur das wir beide 3 Jahre auf die Kündigung verzichten.

Meine Frage ist nun, ob ich wirklich keine Möglichkeit habe aus der Wohnung
zu kommen? Er meinte Nachmieter stellen dürfte ich auch nicht. Ich hätte
nämlich ein Pärchen, die die Wohnung gerne mieten würden.

Vielen Dank schonmal.

Gruß
Micha
Stichwörter: früher + jahre + raus + zeitvertrag

14 Kommentare zu „Zeitvertrag (3. Jahre), kann ich früher raus???”

Der_Mario Experte!

Warum hast Du den Mietvertrag mit dieser Klausel unterschrieben, wenn Dir von vornherein klar war, dass Du voraussichtlich nicht so lange dort wohnen wolltest?

Der BGH hat entschieden, dass die Vereinbarung eines befristeten Kündigungsausschlusses zulässig ist. Du könntest Dich also nicht auf eine mögliche Nichtigkeit der Vereinbarung berufen.

Zitiere doch bitte mal die entsprechende Passage aus Deinem Mietvertrag.

Der Vermieter muss [/i:13142]keinen Nachmieter akzeptieren, wenn Du einen Interessenten vorschlägst. Allerdings ist die Aussage, dass Du keinen stellen darfst[/i:13142], nicht richtig.

Mieter2007

Unterschrieben habe ich, weil er mir mündlich bestätigt hat, dass ich
früher raus darf, wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehe und
ich das anhand eines Mietvertrages auch bestätigen kann.

Ich solle halt nur nicht einfach so raus, weil ich keine Lust mehr habe.

Des weiteren habe ich unterschrieben, weil es meine erste Wohnung war
und halt einfach jugendlicher Leichtsinn.

Der Fehler wird mir jedenfalls nicht nochmal passieren.

Bin jetzt auf der Arbeit und hab meinen Vertrag nicht zur Hand, kann die
Zeile also momentan nicht wiedergeben.

Die Passage ist aber so wie sie formuliert ist okay, hatte mal bei so einer
Hotlinne angerufen für Mietfragen. Hatte halt nur vergessen zu fragen, ob
ich keine Möglichkeit hab da sonst irgendwie raus zukommen und deshalb
wollte ich mal hier fragen, da der Anruf pro Minute 3€ kostet.

Susanne Experte!

Klar, es gibt folgende Möglichkeit:

Schriftlich eine Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Grund: Du möchtest gern mit Deiner Freundin zusammenziehen und musst dann aus diesem Grund die Wohnung untervermieten -als Mieter benennst Du das (solvente?) Pärchen.
Verweigert er Dir die Zustimmung, hast Du Sonderkündigungsrecht nach § 540 BGB mit 3 monatiger Frist
http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html[/url:c45fb]

Der_Mario Experte!

Das Problem bei mündlichen Aussagen ist leider, dass sie sich im Nachhinein nicht beweisen lassen. Hast sicher auch keinen Zeugen, der diese Aussage gehört hat und sie bestätigen könnte, oder?

Bei solchen Mietverträgen, die die gesetzliche Kündigungsfrist so umgehen, ist es sinnvoll, eine Nachmieterklausel zu integrieren, um bei Bedarf früher aus dem Mietvertrag rauszukommen. So sehe ich allerdings eher schwarz.

Wie wäre es denn, die Wohnung unterzuvermieten? Zwar brauchst Du da prinzipiell die Zustimmung deines Vermieters. Allerdings dürfte der seine Zustimmung nur dann verweigern (§ 553 Absatz 2 BGB), wenn:
a) in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt.
b) die Wohnung übermäßig belegt würde.
c) die Untervermietung für den Vermieter aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Mieter2007

Zeugen hab ich leider nicht.

Das hat er mir auch erst gesagt als ich bei ihm war wegen der Unterzeichnung
des Vertrages.

Vorher war nie die Rede von so einer Klausel.

Das mit dem Untermieter stellen hört sich ja schonmal nicht schlecht an.
Wie läuft das denn dann genau ab? Bekomme ich dann das Geld vom
Mieter und schließe ich dann mit dem Mieter einen Vertrag ab?

Susanne Experte!

Sinn der Sache ist es, dass der Vermieter Dir die Untermietung verweigert- dazu musst Du aber auch eine bestimmte Person benennen, wie z.B. das Pärchen.
Stimmt er der Untervermietung zu, so machst Du einen Mietvertrag mit dem Pärchen. (ich würde Vordrucke von Haus und Grund verwenden)
Du kannst in diesem Fall auch mehr Miete verlangen, als Du selbst bezahlst.

Mieter2007

Okay, dann vielen Dank erstmal.

Wie muss ich mich denn genau an meinen Vermieter wenden?

Einfach einen Zweizeiler, wo ich sage, das ich untervermieten möchte
oer gibt es da spezielle Formulare?

Der_Mario Experte!

Der Vertrag gilt zwischen Dir und dem Untermieter. Kündigst Du die Wohnung, muss auch der Untermieter ausziehen. Einen kostenlosen Muster-Untermietvertrag habe ich jetzt allerdings nicht parat.

Verweigert der Vermieter seine Zustimmung ohne wichtigen Grund, darfst Du unter Einhaltung der normalen 3-Monats-Frist kündigen.

Der Vermieter ist zwar berechtigt, einen „Untermieterzuschlag“ auf die Miete aufzuschlagen, allerdings darf der einen geringen Betrag nicht überschreiten; als Hinweis: bei Sozialwohnungen sind 2,50 € bei einem Untermieter, 5 € bei mehreren Untermietern gesetzlich geregelt.
Eine generelle Mieterhöhung aus Anlass der Untervermietung wäre allerdings untersagt.

Der_Mario Experte!

Hier wäre dann doch ein Beispiel für einen Untermietvertrag: http://www.gewerbe-park.info/untermietvertrag.html[/url:a6f2c]

Susanne Experte!

Ich würde die Anfrage auf jeden Fall schriftlich machen, Einwurfeinschreiben.

Sehr geehrter Herr Vermieter,

da ich mit meiner Lebensgefährtin zusammenziehen möchte, muss ich aus finanziellen Gründen meine Wohnung untervermieten, dazu bedarf es Ihrer Zustimmung.
Untermieter werden : XY (die Namen der zukünftigen Untermieter)
Um schnelle Bearbeitung wird gebeten.

Dazu sollte gesagt werden, dass der VM 3 Monate Überlegungsfrist hat, soviel ich weiß.
Dies ist deswegen ein guter Trick, weil viele Vermieter keine Ahnung haben und von dem Sonderkündigungsrecht nichts wissen, wenn sie Untervermietung ablehnen. I.d.R. ist Untervermietung dem VM gar nicht recht...

Mieter2007

Danke nochmal, ihr seit ja echt toll hier <!-- s :D --><!-- s :D -->

Hab aber noch ein paar Fragen <!-- s:? --><!-- s:? -->

Wie ist das denn wenn die Untermieter mir nicht die Miete zahlen?
Kann ich die dann einfach direkt aus der Wohnung werfen oder bleibe
ich dann auf den Kosten sitzen?

Muss man ja auch drüber nachdenken. Dann zahlen die mir nachher keine
Miete und ich muss dem Vermieter ja trotzdem die Miete geben und
zusätzlich für meine eigene Wohnung Miete zahlen.

Wenn der Vermieter die Untervermietung ablehnt, ich daraufhin kündige
und er nach meiner Kündigung sagt, das ich doch untervermieten soll,
kann er dann darauf bestehten oder habe ich sobald er mit das Untervermieten
ablehnt das Recht zu kündigen und da kann er dann auch nichts mehr
dran ändern?

Weiss nicht genau wie ich das formulieren soll, ich hoffe ihr versteht was ich
meine <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Der_Mario Experte!

Bezüglich der Frist irrt Sabine. Es gibt keine gesetzlich gereglte Frist, innerhalb der der Vermieter zustimmen müsste.

Du solltest deshalb unbedingt eine angemessene Frist nennen, z.B. &quot;Ich bitte um Beantwortung bis zum ...&quot; und dem Vermieter einen Monat Zeit lassen.
Antwortet er nicht fristgemäß, hast Du nämlich auch das Recht zu kündigen.

Mieter2007

Und wie ist das genau wenn der Untermieter keine Miete zahlt?

Siehe mein letzter Beitrag.

Der_Mario Experte!

Erstmal solltest Du Deinen Vermieter anschreiben (Frist setzen!!!) und seine Antwort abwarten.
Wenn keine fristgerechte Antwort kommt oder er ohne wichtigen Grund ablehnt, bist Du unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zur Kündigung berechtigt. Das heißt, auch wenn er nachträglich noch zustimmt, hast Du trotzdem das Kündigungsrecht.

Frühestens wenn der Vermieter der Untervermietung zustimmt, kannst Du Dir Gedanken über ein &quot;was-ist-wenn-der-Untermieter-nicht-zahlt&quot; machen.
Wenn Mietzahlungen regelmäßig verspätet eingehen oder Mietrückstände in Höhe von zwei Monatsmieten bestehen, bist Du berechtigt, nach vorheriger Abmahnung mit Kündigungsandrohung, eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen.

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