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Marina35 hat diese Frage gestellt
Hallo alle miteinander,

ich wende mich mit einer Frage an euch und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Zunächst einmal ein kleiner Hintergrund;
vor vier Jahren zog ich mit meiner Katze in meine jetzige Wohnung ein. Damals habe ich meine Vermieterin darüber informiert, dass ich eine Katze hätte, sie hatte keine Einwände und gab mir ihre Erlaubnis.
Sie gab dann irgendwann das Vermieter- Sein an ihren Sohn ab (gab dazu nie ein Schreiben, war einfach so) und auch er schien nie Probleme mit meiner Katze zu haben. Sie war ein Freigänger, war nun aber nicht tagelang draußen, sondern immer mal so ein paar Stündchen, ansonsten war sie drinnen.
Er äußerte immer, wie toll er es fände, dass sie die Mäuse auf dem Hof fangen würde, die ich natürlich immer beseitigte, damit sich keiner gestört fühlt.
Zur Information, ich wohne auf einem Hof mit anderen Mietparteien und unterschiedlichen Häusern. Der Vermieter wohnt hier auch, aber in einem anderen Haus.

Nun starb meine Katze vor gut einem Monat und ich plane mir eine neue anzuschaffen.
Der Vermieter hat mir dies nun aber verboten und als Grund angegeben, dass die letzte Katze beim Hereinkommen Schäden am Treppengeländer (Sprung zu meinem Wohnzimmerfenster- Erdgeschosswohnung) hinterlassen hätte und er deswegen keine neue hier haben wollen würde. Man muss dazu sagen, dass unsachgemäße Arbeiten am Haus dazu geführt haben, dass mein Vermieter vieles bei der Firma reklamiert hat, unter anderem auch das Treppengeländer. Meine Katze beschleunigte mit ihren Absprüngen nur den Prozess der Beschädigung, hervorgerufen durch die unsachgemäße Arbeit bei regnerischen Wetter (Holztreppe).
Als meine Katze noch lebte, bat er mich eine Katzentreppe als Alternative anzubieten. Dazu kam es durch den Tod des Tieres nicht mehr.
Doch, würde ich mir ein neues Tier holen, wäre das eine gute Möglichkeit und dementsprechend ist der genannte Grund in meinen Augen nicht ausreichend. Vorallem weil die Schäden nicht vorrangig von meiner Katze ausgelöst wurden oder gar von ihr stammen.

In meinem Mietvertrag steht übrigens weder etwas darüber, dass das Halten verboten sei noch das ich um Erlaubnis fragen müsste. Da steht nichts.

Auch fände ich es, gelinde gesagt, unfair, wenn ich mir kein Tier mehr holen dürfte, aber die anderen Mieter Hunde etc halten dürfen.

Das waren nun recht viele Informationen, aber ich wollte so ausführlich wie möglich den Hintergrund schildern, damit ihr mir besser antworten könnt. :)

Ich freue mich und hoffe auf Antworten, die mir vielleicht erklären können, ob dieses Vetbot mit dem geschilderten Hintergrund rechtskräftig ist.

Liebe Grüße
Marina

1 Kommentar zu „Katzenhaltung verboten”

Pandora aktiver Benutzer 03.07.2021 14:40

^Hallo Marina!

In einem anderen Forum hast du doch schon Antworten bekommen. Mir fällt zu dem Thema auch nichts anderes ein.

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