tenant61
. was spricht dagegen, die bürgschaft auf einem separaten blatt zu verfassen? naja, letztlich ist es egal. du kannst an geeigneter stelle im vertrag einen entsprechenden passus einfügen, sinngemäß etwa "das vertragsverhältnis gilt nur als zustande gekommen, wenn xxx, wohnhaft yyy, für die sich daraus ergebenden zahlungsverpflichtungen bis zur höhe von maximal 3 monatsmieten die selbstschuldnerische bürgschaft übernimmt." dann fügst du bei den unterschriften eine weitere zeile an, sinngemäß etwa " ich, xxx, übernehme für alle zahlungsverpflichtungen aus diesem vertrag bis zur höhe von 3 monatsmieten die selbstschuldnerische bürgschaft" ort, datum, unterschrift.
immer dran denken, dass eine bürgschaft nur ein stück papier ist. in mietverhältnissen ist sie stets begrenzt, außerdem kann sie u.u. widerrufen werden. wenn der bürge nichts taugt, taugt das papier auch nichts.