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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo...
habe seit einer Woche einen Untermieter in meiner Whg.
Da dieser nicht dt. spricht, möchte ich, daß sein Kumpel, der den Kontakt zwischen dem Untermieter und mir in die Gänge gebracht hat für ihn bürgt.

Wie verarbeite ich nun eine solche Bürgschaft in meinem Untermietvertrag sinnvoll ohne das ich ein Extrablatt dafür verfasse.
Ist sowas rechtlich möglich? Und er wer kann mich mit einer Vorlage einer solchen Bürgschaft versorgen?

Auf welche Dokumente muß ich ebenfalls noch achten,wenn ich den Vertrag mit ihm mache.Ausweiskopie?Visumkopie? und vom Kumpel Ausweis und ggf. Aufenthaltsgenehmigung? Aber was noch.....????

Ich möchte den Untermietvetrag morgen endlich unter Dach und Fach bringen und bin dafür für alle schnellen Antworten in diesem Forum vom ganzen Herzen dankbar!!!!!!!
Stichwörter: bürgschaft + vorlage

1 Kommentar zu „Vorlage für Bürgschaft”

tenant61 Experte!

. was spricht dagegen, die bürgschaft auf einem separaten blatt zu verfassen? naja, letztlich ist es egal. du kannst an geeigneter stelle im vertrag einen entsprechenden passus einfügen, sinngemäß etwa "das vertragsverhältnis gilt nur als zustande gekommen, wenn xxx, wohnhaft yyy, für die sich daraus ergebenden zahlungsverpflichtungen bis zur höhe von maximal 3 monatsmieten die selbstschuldnerische bürgschaft übernimmt." dann fügst du bei den unterschriften eine weitere zeile an, sinngemäß etwa " ich, xxx, übernehme für alle zahlungsverpflichtungen aus diesem vertrag bis zur höhe von 3 monatsmieten die selbstschuldnerische bürgschaft" ort, datum, unterschrift.
immer dran denken, dass eine bürgschaft nur ein stück papier ist. in mietverhältnissen ist sie stets begrenzt, außerdem kann sie u.u. widerrufen werden. wenn der bürge nichts taugt, taugt das papier auch nichts.

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