Gast
Die Frist von 12 Monaten bezieht sich 100 % ig auf den Zugang beim Mieter (Ex-Mieter), erst wenn die Nebenkostenabrechnung in dessen "handlungsbereich" (glaub so hieß das wort !) gelangt (briefkasten o. übergabe) gilt die abrechnung als zugestellt und die frist eingehalten !!!
also:
Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang der Abrechnung beim Mieter an !
gruß