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kranke-schwester hat diese Frage gestellt
Ich habe volgendes Problem : Mein Vormieter hatte damals Laminat verlegt, nicht ordentlich und mittlerweile auch mit vielen Macken. Ich habe dies nun mit der Absprache übernommen, ich zahle für das Laminat nicht und renoviere dafür die Wohnung. Jetzt hat der Vormieter das Problem, da diese die Türen und Türzagen alle gekürzt haben, dass die Wohnungsgesellschaft die Kaution von meinen Vormietern einbehalten möchte um nach unserem Auszug die Türzagen und Türen zu erneuern. Unsere Vormieter sind nun der Meinung das das Laminat ja eigentlich noch ihnen gehört und sie dieses auch jederzeit rausreißen können um selber neue Türzagen und Türen zu verlegen um damit widerum Geld zu sparen. Meine Frage nun: dürfen unsere Vormieter dies und habe die eine rechtliche Handhabe? In der Vermietervereinbarung steht das wir das Laminat übernehmen, dafür haben wir ja auch schließlich die Wohnung renoviert. Für uns wären wenn unsere Vormieter das Laminat rausreißen erhebliche Schäden vorhanden da wir tapeziert haben und dies alles mit den Leisten zugeschnitten wurde. Schonmal vielen Dank für Antworten!

1 Kommentar zu „Vormieter verlegte Laminat und will es jetzt rausreißen.”

Bladder Experte! 20.09.2011 07:35

So wie ich das sehe, ist die Absprache mit dem Vormieter gültig. Damit steht dann auch fest, dass der Nachmieter nach geltendem Recht die Rückbaupflicht hat, weil der Boden dann sein Eigentum wird.
Bei einem Wohnungswechsel müsste der jetzige Mieter den Laminatboden entfernen und die Reparaturen der Zimmertüren übernehmen.

Aber offensichtlich ist mit dieser Absprache der Vermieter nicht einverstanden. Vor- und Nachmieter haben wohl zu überstürzt gehandelt und nicht die offizielle Wohnungsabnahme abgewartet. Was mit den Einbauten des Vormieters zu geschehen hat, bestimmt allein der Vermieter. Wenn der sagt: "Raus damit"! dann gilt dies auch und die Rückbaukosten hat dann der Vormieter zu tragen, wenn er den Boden eingebracht und die Zimmertüren gekürzt hat. Aber mit dem Herausreißen allein ist nicht getan. Es muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.

Hinweis: Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57)

Wenn ich zu entscheiden hätte, dann würde ich sagen, dass beide Parteien an diesem Dilemma schuld haben. Der Vormieter sollte das tun, was der Vermieter verlangt und der Nachmieter sollte, in Anbetracht der noch folgenden Kosten für einen Rückbau, lieber jetzt das bisschen Tapete nachkleben.

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