Gast hat diese Frage gestellt
Guten Tag!
Ich komm am besten direkt zu meiner Frage:
Ich wohne mit meiner Freundin seit August vorigen Jahres in einer gemeinsamen Wohnung. Wir haben mit dem Vermieter einen (Einheits)Mietvertrag geschlossen.
Unter Punkt 1.2. (Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen) wurde eingetragen:
200 m² Freifläche.
Hierbei handelt es sich um ein bisher ungenutztes Stück Land direkt hinter dem Haus. Es ist etwas verwildert, aber nachdem wir mal Rasen gemäht haben sah es schon ganz gut aus.
Wir wollten in diesem Jahr die Fläche nutzbar machen (eine kleine Chillout-Fläche sozusagen )
Zerschlagen wurde dies, als der Vermieter bei einem Telefongespräch beiläufig bemerkte, dass er eben dieses Grundstück an den Nachbarn verkauft hat Ende vorigen Jahres.
Wir sind uns nicht ganz sicher, was wir nun machen sollen (können).
Ist eine Mietminderung oder sowas in der Art möglich? Evtl. wären wir garnicht eingezogen ohne diese Fläche.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
mfG Stefan