Gast
Hallo Tori,
Die vom Gesetzesgeber festgelegten Kündigungsfristen (3 Monate für beide Vertragspartein nach neuem Mietrecht) sind rechtsverbindlich, siehe auch § 573c BGB..
Sind an der Mietsache Schäden durch Tierhaltung entstanden, ist Grundsätzlich der Tierhalter dafür in der Haftung, d.h. wenn deine Tiere Schäden verursachen bist du dafür verantwortlich und somit musst du die Schäden auf deine Kosten beseitigen.
In der Heizperiode vom 10 OKt. bis 30 April!!! Hier muss eine Temperatur von 22 Grad Celdius tagsüber ständig aufrecht erhalten sein, Im Rahmen einer Nachtabsenkung kann der Vermieter die Heizung regulieren, wenn eine Temp. von nicht weniger als 17 Grad Celsius gewährleistet werden kann. Er darf Sie jedoch nicht komplett abschaltet.
Aber im Zweifell immer den Mieterbund befragen...
MFG