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Samistrat hat diese Frage gestellt
Hallo,
folgendes Problem.
Bekannte von mir haben eine kleine 2 Zimmer Einliegerwohnung, in die ich zum 01.04.2009 einziehen wollte.
Jetzt weigert sich jedoch die Vormieterin die Wohnung zu räumen und verweist auf Hausfriedensbruch, Dienstahl etc. im Falle das ich am 1.04.2009 den Wohnungsinhalt in die Garage verfrachte.

Die Mieterin wurde vor 3 Monaten fristgerecht gekündigt und hat kein Wiederspruch zur Kündigung eingelegt.
Zudem ist sie mit 7 Monatsmieten im Rückstand.

Wirklich wohnen tut sie in der Wohnung schon seit Monaten nicht mehr (Sprich sie war seit mehreren Wochen nciht mehr in der Wohnung, nachweislich)

Was kann ich als Nachmieter bzw, der Vermieter nun tun?

1 Kommentar zu „Vormieter weiger sich Wohnung zu räumen”

Feffek Experte! 01.04.2009 00:23

Moin Samistrat,

wenn dann macht ausschließlich dein Vermieter was! Du als evtl. Nachmieter hast primär keine rechtliche Handhabe was zu machen.

Dein Vermieter kann u.a. sich auf BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund berufen. Kurz zusammen gefasst: da aktueller Mieter in Verzug bzgl. Miete ist, kann ab Zahlungsverzug von 2 Monatsmieten, dem Mieter fristlos gekündigt werden.

Gruß
Feffek

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