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JensB80 hat diese Frage gestellt
Moin,
Ich wohne zur Miete in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung des Vermieters. Mir ist aufgefallen das die Gastherme ihren Strom über meinen Stromzähler bezieht. Ich wollte mal gerne wissen ob dies Rechtens ist. Außerdem haben wir einen Haupt Wasserzähler und für unseren Hauseingang Stepperei einen warmwasser sowie einen kaltwasserzähler. Nun ist mir bei der nebenkostenabrechnung des vormieters aufgefallen das er die komplette Kaltwasser Rechnung bezahlen musste inkl. Warmwasser, Heizung(ablesewert der Maßeinheiten) und Gasverbrauch und wie erwähnt halt den Strom der Therme. Daher wollte ich wissen ob das überhaupt erlaubt ist weil er ja somit doppelt bezahlt einmal die therme(Gas+Strom) und dann nochmal den Verbrauch des Warmwassers und der Heizungablesewert.
Vielleicht weiß da jemand Bescheid wie das da läuft

Gruß
Jens

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung im Haus”

forsetis Experte! 29.07.2016 09:21

Anhand dieser Angaben verstehe ich nur Bahnhof. Warten Sie ab, bis Sie ihre erste Betriebskostenabrechnung erhalten und lassen sich dann dazu bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein beraten.

Die Abrechnung ihres Vormieters hat Sie nicht zu interessieren, ist Schnee von gestern und tabu für Sie.

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