edy 25.02.2010 16:49
Hallo holger099 ,
Wie ist es denn im Mietvertrag geregelt?
Wie kommen diese 80€ zusammen?
Nur für: "alles mögliche" kann die Summe nicht gefordert werden.
lg
edy
holger099 25.02.2010 19:41
Hallo!
Im Mietvertrag ist geregelt, das der Mieter bis zu 80 Euro für Kleinreparaturen rangezogen werden kann.Diese genau 82 Euro ist eine Rechnung von einem Elektromeister für Türöffner,Leitung etc.Doch ich wurde nicht über die Mängel informiert noch wurde mir die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben.Ich wurde sozusagen vor vollendeten Tatsachen gestellt.
edy 25.02.2010 19:56
Hallo Holger099,
lies dir mal diesen Link genau durch:
http://www.welt.de/die-welt/article3855914/Der-Mieter-zahlt-nur-fuer-Kleinreparaturen.html
Z.B. Nicht vom Mieter zu zahlen sind Reparaturen an der Klingelanlage
Wenn im MV 80€ steht und die Rechnung
diesen Betrag übersteigt,dann mußt du
m.E.garnichts zahlen.
lg
edy
holger099 25.02.2010 22:46
schönen dank, das hilft weiter