Gast
Hallo,
Mietvertrag und Nachweis der Mietzahlung sollten 100 % für die "Damen" vom Amt reichen !
Gruß
Gast
dachte ich auch...
aber sie hat mir auf zwei din a4 seiten erklärt, dass es nicht reicht. leider hat sie mir nicht gesagt, was sie hören bzw. lesen möchte.
rhw
Hallo paula,
vielleicht hilft die umgekehrte Betrachtungsweise:
Zum Nachweis, dass man noch nicht aus dem Elternhaus 'richtig' weggezogen ist, gilt u.a. die Frage der Häufigkeit von Heimfahrten. Hier werden im Allgemeinen mindestens 6 Heimfahrten jährlich erwartet.
Wenn du also beispielsweise deine Eltern immer nur in den Semesterferien besuchst ...
MfG
rhw