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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi!

ich wohne seit einem jahr allein, da ich zwecks studium in eine andere stadt gezogen bin. habe jetzt einen antrag auf wohngeld gestellt. allerdings ist die dame vom amt noch nicht ganz davon überzeugt, dass ich nicht mehr in den elterlichen haushalt zurückkehre. was sind denn sog. objektive beweisanzeichen? was wird sie überzeugen?

danke, paula

3 Kommentare zu „vorübergehende abwesenheit oder endgültige loslösung?”

Gast Experte!

Hallo,

Mietvertrag und Nachweis der Mietzahlung sollten 100 % für die "Damen" vom Amt reichen !

Gruß

Gast Experte!

dachte ich auch...
aber sie hat mir auf zwei din a4 seiten erklärt, dass es nicht reicht. leider hat sie mir nicht gesagt, was sie hören bzw. lesen möchte.

rhw Experte!

Hallo paula,

vielleicht hilft die umgekehrte Betrachtungsweise:

Zum Nachweis, dass man noch nicht aus dem Elternhaus 'richtig' weggezogen ist, gilt u.a. die Frage der Häufigkeit von Heimfahrten. Hier werden im Allgemeinen mindestens 6 Heimfahrten jährlich erwartet.

Wenn du also beispielsweise deine Eltern immer nur in den Semesterferien besuchst ...

MfG
rhw

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