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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo!!! ich habe meine genossenschaftswohnung gekündigt und im mietvertrag steht das die wohnung wieder "kahl" also ohne tapeten und den laminatboden ,den ich damals legen ließ, abgeben muss. nun ist es so dass ich 2 jahre nach einzug einen, durch die nachbarn über mir verursachten wasserschaden hatte und mir dadurch die tapeten abgingen. was für mich weiter nicht störte. mein damaliger freund begann dann die kahlen wände mit farbe (wandweiß mit abtönfarbe gemischt) zu streichen. jetzt soll ich den farbigen anstrich von ca. 50m² wand abwaschen. den laminat muss ich auch rausreissen. das "dumme" ist, dass im mietvertrag steht, dass keine dispersionsfarbe auf die blanke wand gestrichen werden darf, was ich überlesen habe und deswegen meinen freund auch nicht in seiner arbeit stoppte. gibt es eine möglichkeit das abwaschen der wand zu umgehen bzw. zu vermeiden? ich habe es gestern versucht und es ist eine wahnsinnsarbeitm vorallem bei der Quadratmeterzahl. danke für antwort
Stichwörter: abwaschen + wandanstrich

5 Kommentare zu „Wandanstrich abwaschen”

fin Experte!

Das ist in der Tat eine Wahnsinnsarbeit. Zu viel ist aber oft auch falsch. Daher hätte sich Ihr Freund die Mühe mit dem Streichen mit machen brauchen.
Ich sehe hier leider keine andere Möglichkeit als sich an die Arbeit zu machen wenn der Vermieter das so verlangt und im Mietvertrag vereinbart wurde. Fragen Sie in einem Farbengeschäft oder Baumarkt nach. Vielleicht können Sie sich ein Gerät leihen mit dem es besser ab geht.

Neodiva

hallo und danke für die antwort. jetzt noch etwas. im mietvertrag steht unter
§3 Zusätzliche Vereinbarungen:
Der Mieter verpflichtet sich, vor Bezug die notwendigen Schönheitreparaturen in eigener Regie und auf eigene Kosten durchzuführen. soweit es erforderlich ist, sind die Wände und die Decken zu tapezieren und die Böden zu belegen. Bei einem Wohnungswechsel ist der Urzustand wieder herzustellen. Dispersionsfaren dürfen nur auf Rauhfaser oder Papiertapeten gestrichen werden, nicht auf bloße Wand- und Deckenflächen.

Was hat es mit dieser Klausel "Urzustand wieder herstellen auf sich", ich habe wenn ich mich recht erinnere, mal gelesen diese wäre nichtig.

Und was ich auch nicht ganz verstehe ist, das die Decken, außer in der Küche damals untapeziert und geweißelt waren. Nach dem Wasserschaden standen dann irgendwann mal Maler der Genossenschaft vor der Tür um die Decken in Flur und Bad zu tapezieren und weiß zu streichen, wobei man im Gang ganz deutlich sehen kann dass da offensichtlich immer noch eine gewisse Feuchtigkeit durchdringt die die Tapeten verfärbt.
Wenn Sie mir nochmal antworten könnten wäre ich dankbar.

fin Experte!

Den Urzustand wiederherstellen bedeutet die Wohnung so zu hinterlassen wie man sie bei Einzug vorgefunden hat. Wenn diese bei Einzug kahl war, dann müssen angebrachte Tapeten abgerissen werden u.s.w.. Die tapezierten Decken nicht, da von Malern der Wohngenossenschaft ausgeführt. Die Probleme durch den Wasserschaden sind nicht Ihr Problem. Die Maler hätten sehen müssen, wenn die Decke/Wände noch nicht ganz ausgetrocknet waren und mit ihrer Arbeit warten müssen.

Neodiva

danke nochmal. die tapeten sind ja schon lange ab. gestrichene (bunt) wände gelten dann wahrscheinlich auch nicht mehr als kahl, sehe ich das richtig?
die mieter über mir haben ihre wohnung von einer alten dame übernommen die alles so ließ, weil sie weder kraft noch geld für die auszugsrenovierung hatte. sie meinten sie hätten selbst alles entfernt, neu verputzt, die wände nicht tapeziert sondern ebenfalls gestrichen. ich schätze mal sie haben den gleichen genossenschaftsvertrag wie ich, also ebenfalls mit dem hinweis: "keine dispersionsfarbe auf die wände".
und nochwas. ich habe vor 3 monaten die kompletten türrahmen vom alten lack befreit, abgeschliffen, grundiert und lackiert, allerdings in schwarz und nicht wie sie waren in weiß. schlecht? ich habe gute arbeit geleistet, ein maler hätte es nicht besser machen können <!-- s :) --><!-- s :) -->.

fin Experte!

Wenn Sie die Türrahmen in schwarz lackiert haben, so werden Sie das in jedem Fall entfernen müssen. Schwarz ist nun mal nicht weiß und beileibe nicht jedermanns Geschmack. Dazu hätten Sie auch den Vermieter fragen müssen.

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