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hallo allerseits,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder habt antworten parat.
mein wohnzimmerparkett ist hin.. versiegelung beschädigt sowie auch 2 stellen (20*20 cm defekt.. --< estrich gebrochen)
so mein parkett ist ungefähr 40! jahre alt. bei meinem einzug vor 5 jahren hab ich es geschliffen und versiegelt, da ich die wohnung UNRENOVIERT übernommen habe. (es war schon bei meinem einzug in einem denkwürdigem zustand) naja nun hab ich meinen vermieter gebeten die kosten fürs schleifen zu übernehmen und er blockt natürlich ab. meiner ansicht nach gehört es nicht zu den schönheitsreparaturen , da es bestandteil der wohnung ist (wie z.b. die haustür auch) und ich viele andere sachen die ebenfalls sache des vermieters gewesen wären auf meine kosten getragen habe.
liege ich da richtig mit meiner stellungnahme??
mein mietvertrag ist 5 jahre alt und sagt das ICH es zahlen muss--> ich denke diese klausel ist ungültig.
falls ihr mir helfen könnt wäre ich dankbar für die aktuelle rechtslage bzw. gerichtsurteile .
in erwartung eurer antworten... viele grüsse
cleomar