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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe gehört, dass man in der Regel 1-2 Wochen vorher aus der Wohnung ausziehen muss, wenn man kündigt, damit der Nachmieter renovieren kann.
Ich denke, dass wenn ich für einen Monat die volle Miete bezahle, ich diesen Monat auch komplett die Wohnung nutzen darf .

Wie ist das geregelt ?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mfg.

S.Wahlers
Stichwörter: fristgerechter + kündigung + wann + ausziehen

1 Kommentar zu „Wann ausziehen bei fristgerechter Kündigung”

Oliver Curd Experte!

Hallo,


wer erzählt denn so ein Mist???

Du kannst in der Wohnung bis zum letzten Tag bleiben.


o.c

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