Berthelstal 04.09.2010 21:05
So viele Mängel und schon über einen längeren Zeitraum. Da hätten Sie schon längst fristgemäß kündigen können. Woher die plötzliche Eile?
Bladder 05.09.2010 09:06
Ein Recht zur fristlosen Kündigung steht dem Mieter in drei Fällen zur Verfügung:
- bei Nichtgewährung des Gebrauchs
- bei erheblicher Gesundheitsgefährdung
- bei erheblicher Pflichtverletzung durch den Vermieter
Grundlage hierfür ist der § 543 BGB.
Also keine überstürzte Aktion, sonst geht das Ding nach hinten los. In einem solchen Falle würde ich mindestens einen Mieterverein besser noch einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
Es ist jetzt müßig zu fragen, warum der Mieter nicht schon vor langer Zeit eine Mietminderung durchgesetzt hat. Das hätte möglicherweise dem Vermieter auf die Sprünge geholfen.
Jetzt hätten Sie mit der Mietminderung ein Problem:
1. Sie haben über einen zu langen Zeitraum die Mängel akzeptiert
2. Sie haben die Wohnung in einem Mangelhaften Zustand übernommen
Und natürlich ist auch die Frage von Berthelstal berechtigt.
Nathalie83 05.09.2010 16:29
Vorerst Danke für eure Antworten!
Als uns diese ganzen Mängel auffielen habe ich natürlich nicht gleich an eine fristlose Kündigung gedacht. Sondern mich eher mit den Vermieter in Verbindung gesetzt. Damit diese sich das alles auch anschauen konnten. Der Herr der bei uns war notierte sich auch alles und fotografierte es. Danach kam aber nichts mehr.
Als wir uns wieder bei dem Vermieter gemeldet haben, passiert genau das gleiche.
Wenn ich dort anrufe, schicken die zwar jemand vorbei, oder der Zuständige ist gerade im Urlaub und wir sollen uns später noch mal melden usw.
Vor ca. einem halben Jahr war auch eine Dame da um alle Wohnungen auf Mängel zu untersuchen. Sie sagte uns das Sie von der Baugenossenschaft beauftrag wurde alles zu protokolieren. Damit diese sich ein genaues Bild machen können. Sie sagte uns auch, dass unsere Baugenossenschaft schon seit Jahren nichts in diesen Wohnungen gemacht hat.
Ich bin sehr geduldig und will auch nicht voreilig handeln, aber von denen kommt nichts außer leeren Versprechungen. Und wenn ich einen Möglichkeit habe eine andere, bessere Wohnung zu finden warum sollte ich das nicht nutzen? Denn ich zahle hier pünktlich eine Miete und kann somit auch erwarten dass die Mängel behoben werden, was aber nicht passiert.
Es ist ja nicht so, dass ich die Mängel kannte und nichts unternommen habe.
Ich weiß nur nicht was ich machen kann wenn ich von der Baugenossenschaft einfach ignoriert werde. Und genau deshalb wende ich mich ja an euch.
Also wenn ich BLADDER richtig verstehe sollte ich mich an den Mieterschutzbund wenden?
Bladder 05.09.2010 16:46
Nach der neuen Schilderung hätten Sie möglicherweise das Recht einer Mietminderung vom Tage der Meldung der Mängel bis zu deren Behebung. Das kann man aber aus der Ferne nicht beurteilen. Daher auch mein Rat mit einem Mieterverein oder Fachanwalt.
Wenn Sie Ihr Recht durchsetzen wollen, dann wird Ihnen nur der Rechtsweg bleiben. Vor allen Ding dann, wenn sich Ihr Vertragspartner als Ignorant entpuppt.
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