Gast hat diese Frage gestellt
Hallo !
Am 04.04.2004 habe ich durch meinen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003 erhalten.
Wie üblich, ist eine Nachzahlung fällig.
Nachdem ich mir die Abrechnung mal genauer angeschaut habe, durfte ich feststellen, dass eine durch den Vermieter durchgeführte Reperatur des Schornsteins auf die Nebenkosten (und zwar unter Punkto: Schornsteinfeger) aufgeschlagen wurde.
Ein Anruf beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger konnte klären, dass dieser nur die üblichen Gebühren für Fegen und Messen gegenüber meinem Vermieter geltend gemacht hat.
Der Differenzbetrag wurde einfach auf die NK aufgeschlagen.
Ein Anruf beim Vermieter konnte auf nicht zur Klärung beitragen, da er erklärte, die notwendige Reperatur des Schornsteins ist als "Modernisierung" zu verstehen. Wo hier jedoch der wirtschaftliche Vorteil gegenüber dem Mieter stehen soll ist mir leider unklar.
Der Schornstein wurde aufgrund einiger Risse- und Feuchtigkeitsschäden mit einem Edelstahlrohr von innen neu verkleidet.
Meine Frage nun:
M.E. stellt die Verkleidung des Schornsteins (von innen !) mit einem Edelstahlrohr keine Modernisierungsmaßnahme dar, sondern ist lediglich als Instandsetzungs- und Reperaturmaßnahme zu verstehen und darf daher nicht den Nebenkosten zugeschlagen werden.
Konkrete Urteile oder rechtliche Hinweise zur weiteren Handhabung habe ich leider bis jetzt nicht finden können...
Weiss jemand Rat ?
Grüsse
Geizhals