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Andrar hat diese Frage gestellt
Folgender Sachverhalt: Eine Firma sucht für Ihren Mitarbeiter für mehrere Monate eine Wohnung vor Ort. In Mietvertrag steht Mieter : Herr XXXXX, Firma XYZ. Die Rechnungen für die Miete gehen an die Firma XYZ. Handelt es sich hier noch um einen regulären Wohnmietvertag ,oder ist de Mietvertag mit der Firma geschlossen und gewerblich? Der Wohnraum selber wird nur zu Wohnzwecken genutzt.

Mir ist nicht so ganz klar ob die Nennung der Firma im Vertag eine Änderung des Status von normal zu Gewerbe auslöst und ob in der Art das Mieter und Firma in der Adresse stehen ,das der Mieter als Repräsentant der Firma einen Vertag für die Firma oder für sich selber abschließt.

1 Kommentar zu „Wann wird ein Wohnraummietvertag als Gewerblich angesehen?”

Kasimo Profi 25.03.2024 20:30

Der Vertrag ist in diesem Fall gewerblicher Natur, und zwar schon allein aus dem Grund, weil der Wohnraum zu dem Zweck gemietet wurde, um ihn Mitarbeitern zu überlassen. Im Verhältnis zwischen der Firma und dem Mitarbeiter hingegen ist es ein Vertrag für Wohnraum.

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