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clainsman1981 hat diese Frage gestellt
Zur Geschichte:
Ich bin am 1.12.05 in eine Wohnung eingezogen, ab dem Tag des Einzuges hatte ich dort Probleme mit Feuchtigkeit, es wurde immer auf falsches Lüften und Heizen geschoben, aber ich lüftete Regelmäßig, am heizen kann es auch nicht gelegen haben, mußte 650€ nachzahlen.
Als ich den Vermieter darüber informierte rühhrte sich erst mal über ein halbes Jahr gar nichts, ich kontaktierte den Vormieter, dieser Sagte mir, dass im Sommer 2005 ein Wasserschaden an der Aussenwand der Wohnung war das wurde mir von meinen Vermietern verschwiegen.
Im November 2006 fing es dann plötlich an dieser besagten Wand ca 1,50m vom Eck weg, in einem 20 cm breiten Streifen von oben bis unten an zu Schimmeln.
Worauf ich den vermieter informierte der mir beauftragte die betroffenden Stellen abzumachen.
dann passierte bis ende frühjahr mal wieder nichts.
Im Februar 07 wurde dann entlich eine Fachfirma mit der Suche des Problems beauftragt, diese stellt fest, dass ein undichtes Fallrohr die Ursache war.

dann passierte mal wieder bis Juni 07 nichts.
Als ich dann aus dem Urlaub kam, stellte ich fest, das die Stellen, wo die Tapete fehlte mit irgendwelchem Kalk gestrichen waren obwohl ich gar nicht zu hause war.
dann beschloss ich entlich auszuziehen.
Ich habe die Wohnung Ordnungsgemäß Übergeben, 4 Tage später kam dann der Anruf der Vermieterin, es sei Schimmel hinter der Einbauküche und ich wäre daran Schlud und Solle jetzt die Kosten für die Schimmelbeseitigung und den Ausbau der Küche Zahlen,
Ich bekam gestern auch ein Schreiben vom Haus und Grundbesitzerverein mit der Aufforderung diese Kosten zu zahlen, da sie auf falsches Wohnverhalten zurück zuführen wären.
Die Wand die vom Wasserschaden 05 betroffen war ist die selbe Wand die vom Wasserschaden Betroffen war
ist es Möglich das der Schaden auch hinter der Küche war, denn man hat den Schimmel jetzt erst entdeckt, als man die Küche ausbaute. Ich habe beim Einzug die Küche nicht komplett ausgebaut und nach Schimmel geschaut.

Muß ich jetzt die Kosten für die Handwerker tragen???
Kann ich die Miete für den Zeitraum seit dem der Schaden war Rückwirkend Kürzen da eigentlich nichts unternommen wurde????

Was Soll ich jetzt machen???

2 Kommentare zu „Handwerker Kosten Tragen”

Ghostraider Experte!

Sie haben Fehler über Fehler gemacht in dem Sie nichts schriftlich und mit Fristsetzung dem Vermieter gemeldet haben. Außerdem hätten Sie den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen und fristlos kündigen können.
Nun aber die Frage: Was steht in Ihrem Übergabeprotokoll?
Stand die Küche schon drin?
Wenn ja hatten Sie auch nicht die Pflicht diese mal abzubauen da die Küche Eigentum des Vermieters ist und bei einer Beschädigung durch den Abbau Sie schadensersatzpflichtig wären.

Auch sehe ich diesen Schimmel nicht als versteckten Mangel an so das wenn das Übergabeprotokoll ohne Mängel ist Sie nichts zahlen brauchen.

Trotzdem würde ich die Sache einen Rechtsanwalt für Mietrecht in die Hand geben.

Eine Mietkürzung nach dem Auszug ist nicht mehr möglich.

Gruß
ghost

clainsman1981

Ja danke war heute Morgen schon beim Anwalt, der sagte mir, dass ich im Recht bin und nicht für diesen Schaden aufkommen muß, da ein baumangel und ein voriger Wasserschaden 2005 in dieser Wohnung waren,
er sagte auch dass es versucht auf grund dieser Bilder die ich gemacht habe die Miete rückwirkend Kürzen will, mich trifft da keinerlei Schuld!!!

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