Ghostraider
Sie haben Fehler über Fehler gemacht in dem Sie nichts schriftlich und mit Fristsetzung dem Vermieter gemeldet haben. Außerdem hätten Sie den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen und fristlos kündigen können.
Nun aber die Frage: Was steht in Ihrem Übergabeprotokoll?
Stand die Küche schon drin?
Wenn ja hatten Sie auch nicht die Pflicht diese mal abzubauen da die Küche Eigentum des Vermieters ist und bei einer Beschädigung durch den Abbau Sie schadensersatzpflichtig wären.
Auch sehe ich diesen Schimmel nicht als versteckten Mangel an so das wenn das Übergabeprotokoll ohne Mängel ist Sie nichts zahlen brauchen.
Trotzdem würde ich die Sache einen Rechtsanwalt für Mietrecht in die Hand geben.
Eine Mietkürzung nach dem Auszug ist nicht mehr möglich.
Gruß
ghost
clainsman1981
Ja danke war heute Morgen schon beim Anwalt, der sagte mir, dass ich im Recht bin und nicht für diesen Schaden aufkommen muß, da ein baumangel und ein voriger Wasserschaden 2005 in dieser Wohnung waren,
er sagte auch dass es versucht auf grund dieser Bilder die ich gemacht habe die Miete rückwirkend Kürzen will, mich trifft da keinerlei Schuld!!!