FischkoppStuttgart
Kündigungsfristen sind verbindlich!
Es darf nicht etwa vereinbart werden, dass der Mietvertrag nur zu einem bestimmten Termin (z.B. 31.12). Ausser sie haben einen Zeitmietvertrag.
Auto Verlängerungen gibt es nicht, dann ist es ein unbefristeter Mietvertrag!
(LG Wuppertal DWW 1988 S.4)
MiZschie
Hallo!
Danke erst mal für die Antwort.
Es ist so. Wir sind am 1.3.2001 hier eingezogen. Im Mitvertrag steht folgendes.
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Bei Punkt 2
....Nur für Verträge von bestimmter Dauer
(Vertragsdauer bei beabsichtigtem Eigenbedarf oder wesentlichen Baumaßnahmen mximal 5 Jahre, bei Staffelmietvereinbahrungen maximal 4 Jahre)
Der Mietvertrag wird für die Dauer von 2[/color:1c9c2] Jahren geschlossen und läuft am [color=red:1c9c2]/[/color:1c9c2] ab
Der Vermieter wird dem Mieter 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitteilen, ob diese Verwendungsabsicht noch besteht.
Das Mietverhältnis verlängert sich um jeweils [color=red:1c9c2]1[/color:1c9c2] Jahr, falls es nicht mit der gesetzlichen Frist zu seinem Ablauftermin gekündigt wird.
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Das rote ist das, was der Vermieter mit Hand eingetragen hat. Das andre ist vorgedruckt.
Kann ich denn nur immer zum 28 Februar kündigen, oder auch zu anderen Zeitpunkten?
MiZschie
Weiß keiner, ob ich auch früher aus dem Mietvertrag rauskomme? Vielleicht so, dass ich jetzt kündige und bis 31 . 1. die Wohnung kündigen kann. Das wären 3 Monate. Wäre das trotzdem rechtens?
Obwohl wir den Zeitmietvertrag haben, der sich immer um ein Jahr verlängert? Siehe mein letztes posting mit Zitat aus dem Mietvertrag.
Wir haben nämlich schon einen neue Wohnung. Wäre superdringend.
Danke