Ich interessiere mich für eine Wohnung, die in der Küche aber keine Warmwasserversorgung hat. Der Vermieter meint, ich solle einfach einen Boiler installieren lassen. Was mache ich aber mit dem Boiler, wenn ich wieder ausziehe? Ist es nicht die Pflicht des Vermieters eine Warmwasserversorgung sicher zu stellen?
1 Kommentar zu „Warmwasserversorung Pflicht des Vermieters?”
Susanne
Nein, wenn es bei Besichtigung/Vertragsabschluss so war, muss er das nicht. Würde eine Spülmaschine empfehlen, ansonsten braucht man in der Küche kein warmes Wasser. Die wird dann genau wie der Boiler bei Auszug mitgenommen.