fin
Verstehe zwar nicht inwiefern Sie um Kaution und Miete betrogen wurden, aber nun denn. Nach drei Jahren sind Küche und Bad bei Auszug zu streichen im Regelfall, sofern keine Schönheitsreparaturen ausgeführt wurden. Andere Räume nicht. Zwar sind die starren Fristenpläne in den Mietverträgen nach neuem Mietrecht ungültig, dennoch sollten Sie aber mal in Ihren Mietvertrag schauen. Da man nun eher hingeht und die Wände streicht, die es nötig haben, wäre die Küchenwand an der Reihe. Strittig wäre aber nun hier eben die Verfärbungen durch das undichte Dach.
Ich würde an Ihrer Stelle anbieten sich an den Malerarbeiten zur Hälfte zu beteiligen. Das wäre die beste Lösung. Nach 3 Jahren ausziehen und nichts machen wollen, hinterläßt keinen guten Eindruck.
greska
Die Lebendauer eines Teppichs ist in der laufenden Rechtsprechung mit 10 Jahren gängig.
"Professionell" muss man den Teppich nicht reinigen, meineswissens ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag nichtig, ein Schamponieren mit einem Leihgerät finde ich aber fair.
Ein Hinweis: Solltet ihr mangels Übernahmeprotokoll (böser Fehler!) auf einen Schadensersatzanspruch zulaufen, so meldet dies bei Eurer Privathaftpflicht, die Zahl für Schäden an gemieteten Immobilien... Dann muss sich der Vermieter mit der Versicherung und nicht mit Euch rumärgern.