Berthelstal 06.02.2012 12:36
Die Therme wurde doch gewartet zu den vereinbarten Preis.
Was wollen Sie den nun noch.
Das nun nicht bezahlen oder was soll das?
Bemühen Sie einen Schmierenanwalt !
Forseti 06.02.2012 12:53
Würde der Vermieter die Wartung beauftragen und Sie sind nicht anzutreffen, dann wäre das Ihnen auch nicht recht. Was also soll an dieser Vereinbarung im Mietvertrag unwirksam sein?
Ach so, Sie wollen sich vor der Zahlung drücken. Das ist was anderes.
LostInMietrecht 13.02.2012 11:13
Es geht darum, dass wir, da die Therme eine wiederkehrende Störung hat (so dass mehrmals am Tag nur noch kaltes Wasser kommt und die Heizung ausfällt) - und das trotz regelmäßiger Wartung weil das Gerät einfach schon sehr alt ist. Daher hatten wir beim Vermieter eine Instandsetzung (= Reparatur) angefragt und keine reguläre Wartung, die ja schon mehrmals keinerlei Erfolg hatte. Dennoch hat er uns einfach einen Handwerker zur Wartung vorbeigeschickt und diese auch berechnet. Wir wollen also nur nicht bezahlen, was wir auch nicht angefragt haben, da komplett unnütz und reine Geldverschwendung!
Wenn also noch irgendwer etwas zur eigentlichen Frage beitragen kann, wäre ich sehr dankbar.