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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

Eine Frage:

Mein neuer Vermieter verlangt für den Mietvertrag 3 Monatsmieten, dazu Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters, eine Bürgschaft
durch meine Eltern und einen Gehaltsnachweis.

Ich möchte gern wissen, ist das rechtens?? Darf er so eine überhöhte Absicherung verlangen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße.
Stichwörter: miete + sicherung + erlaubt + etc + kaution

18 Kommentare zu „Was ist erlaubt zur Sicherung der Miete (Kaution etc.) ?”

Susanne Experte!

Bei einer Kaution von 3 Monatsmieten darf er keine Bürgschaft mehr verlangen!

Der_Mario Experte!

Insgesamt darf die Höhe der Sicherheiten 3 Monatsmieten nicht übersteigen.

merto7

Ich habe die 3 monatsmieten bereits gezahlt, habe aber jetzt die Gehaltsnachweise verweigert.
Kann er mich noch als Hauptmieter ablehnen? Bzw. weiß jemand, wie ich mich am besten mit dem
Vermieter einige ohne es eskalieren zu lassen?

Vielen Dank!

Der_Mario Experte!

Der Gehaltsnachweis ist keine Mietsicherheit im Sinne des BGB, denn schließlich wirkt er sich nicht auf die Höhe der beim Vermieter hinterlegten Summe aus.
Wenn Du die Wohnung haben willst, würde ich an Deiner Stelle den Gehaltsnachweis vorlegen.

Susanne Experte!

Habe ich das jetzt richtig verstanden: Du hast bereits die Kaution bezahlt und immer noch keinen Mietvertrag???
@Mario: Wie siehst Du das, über Angebot und Annahme, sozusagen als Zustimmung zum MV, wenn der VM die Kaution angenommen hat?

merto7

ja ich habe die kaution bereits bezahlt. es handelt sich um eine WG. Und ich habe die Vormieterin ausgezahlt.
Die volle Kaution befindet sich nachwievor beim Vermieter.
Dem Vermieter musste ich weiterhin eine Bürgschaft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aushändigen. Aber dies reicht ihm alles nicht aus.

Der_Mario Experte!

@merto: Warum zahlst Du die Vormieterin aus, wenn Du den Mietvertrag noch nicht unterschrieben hast? Oder ist der doch schon unterschrieben.

@Susanne: unabhängig davon, ob die Forderung des Vermieters rechtens ist oder nicht, Angebot und Annahme stimmen hier nicht überein.

merto7

ich habe einen antrag gestellt, um hauptmieter zu werden.
deswegen habe ich auch die ganzen unterlagen rübergeschickt. damit der vermieter mir den mietvertrag zuschickt. nun hat er mich aber abgelehnt.
währenddessen ist die vormieterin ausgezogen und deswegen habe ich sie ausgezahlt. stellt das denn ein problem dar?
denn ich kann doch bis zu 6 wochen überweisungen zurückziehen.

Susanne Experte!


denn ich kann doch bis zu 6 wochen überweisungen zurückziehen.[/quote:a458a]

Nein, da bist Du falsch informiert! Du kannst lediglich Buchungen aus Lasteneinzugverfahren innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen!

Was überhaupt für eine Vormieterin??? Und was hast Du &quot;Ausbezahlt&quot;? Doch nicht etwa die Kautionssumme, die sie beim VM hinterlegt hatte? Du hast einer fremden Person ohne jegliche Vertragsgrundlage Geld überwiesen???? <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Ich schick Dir mal meine Kontonummer....

Der_Mario Experte!

Bist Du bisher Untermieter?

Die Kaution an die Vormieterin auszuzahlen wäre Sache des Vermieters gewesen.

merto7

nein ich soll hauptmieter werden und kein untermieter.
um es einfacher zu machen habe ich die kaution überwiesen.

Susanne Experte!

Wenn der Vermieter Dir keinen Mietvertrag geben will, helfen i.d.R. nur noch Drohungen.
1. Weil Du im guten Glauben die Kaution an die Vormieterin ausbezahlt hast = Schadenersatz
2. Weil er sich über Gebühr absichern will, was ihm rechtlich nicht zusteht = Diskriminierung
Die Bescheinigung von Deinem Ex-Vermieter bekommst Du doch, oder? Das sollte dann reichen!

merto7

die bescheinigung habe ich bereits bekommen von meinem exvermieter.
die habe ich schon dem neuen vermieter gegeben.
kann ich ihm ohne weiteres drohen, da ich die kaution schon bezahlt habe?

Susanne Experte!

Na, wenn Du keinen Mietvertrag bekommst....Wo wohnst Du denn???
Und außerdem: Wie willst Du jemals beweisen, dass Du anrecht auf Kautionsauszahlung hast, wenn Du mal ausziehst, wenn Du keinen Nachweis hast, dass Du Kaution hinterlegt hast???

Der_Mario Experte!

Es ist nicht Deine Aufgabe, dem vorigen Mieter dessen Kaution auszuzahlen. Der Vermieter muss mit ihm/ihr abrechnen, ggf. bestehen ja noch Forderungen seitens des Vermieters. „Einfacher“ macht dein Vorgehen das nicht, eher im Gegenteil, wie Du ja jetzt siehst. Außerdem fehlt Dir im Streitfall der Beweis, dass Du die Kaution gezahlt hast. Oder hast Du vom Vermieter eine Quittung bekommen?

Ob „Drohungen“ da weiterhelfen wage ich mal zu bezweifeln. Dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, doch noch als Mieter akzeptiert zu werden gegen Null. Warum hast Du die Vorlage der Gehaltsbescheinigung verweigert? Das wäre doch wohl das geringste Problem gewesen…

schnorps40

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du den Kautionsbetrag an die Vormieterin bezahlt.

Diese Zahlung hat natürlich mit dem Vermieter nichts zu tun, Du kannst beliebige Beträge,
an beliebige Personen bezahlen, ohne daß einem Vermieter gegenüber irgendeine Verpflichtung
oder irgendein Recht besteht.

Du wolltest einen Mietvertrag mit einem Vermieter abschließen, dieser hat Dich als Mieter nicht
akzeptiert, da helfen auch keine Drohungen.

Es liegt immer noch im Ermessen des Vermieters, wem er seine Wohnung vermietet.

Du solltest versuchen, schnellstens Dein Geld von der Vormieterin wieder zu bekommen

Sufenta

Die Kontoauszüge mit entsprechendem Verwendungszweck &quot;Kautionszahlung&quot; reichen doch als Nachweis aus, oder nicht?

Der_Mario Experte!

Die Kontoauszüge mit entsprechendem Verwendungszweck &quot;Kautionszahlung&quot; reichen doch als Nachweis aus, oder nicht?[/quote:2bc01]Als Nachweis wofür?

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