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philip911 hat diese Frage gestellt
Hallo! Also, folgendes: Als mein Mitbewohner und ich eingezogen sind stand die Nummer des Stromzählers bereits im Mietvertrag. Mit dieser hat er uns bei der Rheinenergie Ag angemeldet. Stutzig wurden wir als wir bei der Jahresabrechnung eine (ca.) 350 euro Rückzahlung bekommen sollten (Unser Abschlag beträgt zusammen 55 euro).

Als uns heute der Strom abgestellt wurde erfuhr ich durch einen Anruf bei der Rheinenergie AG dass wir auf einen falschen Zähler angemeldet sind, die Nummer war also falsch. Dieser Zähler wurde gesperrt da er seit längeren nicht genutzt wurde, bzw. vertragslos war. Daher auch die hohe Rückzahlung. Auf unserem richtigen Zähler wurde allerdings schon Strom verbaucht als wir hier noch gar nicht gewohnt haben. Die Person die uns als Vormieter genannt wurde war aber nicht unser Vormieter, von daher kann schon vorher eine Verwechslung stattgefunden haben

Uns wurde gesagt man ist als Mieter pflichtig die Zählernummer selbst zu überprüfen, aber wer macht das schon, wenn die Vermieterin ihn schon in den Vertrag eingetragen hat?

Die Frage ist jetzt wie das Auseinander gerechnet wird? Kann die Rheinenergie uns jetz den gesamten fälligen Betrag des Zählers in Rechnung stellen, auch wenn wir beweisen können, dass wir erst seit März 07 hier wohnen?

1 Kommentar zu „Auf falschen Stromzähler angemeldet”

Ghostraider Experte!

Meiner Ansicht nach kann nur eine Rechnung bei einem Lieferanten bezahlt werden wenn ich mit diesem einen Vertrag abgeschlossen habe.
Wenn die Vermieterin einen Stromzähler anmeldet meldet sie diesen für sich an und nicht für den Mieter.
Ein Vertrag muss unterschrieben werden und dies kann die Vermieterin nicht für Sie tun.

Sicher ist auf jeden Fall das Sie als Mieter die Zählernummer und den Zählerstand mit abzulesen haben.

Außerdem haben Sie als Mieter die freie Stromanbieterwahl sodass Sie selbst einen Vertrag mit dem Stromanbieter aushandeln können und nicht der Vermieter.
Dies kann die Vermieterin gar nicht für Sie übernehmen, da Sie ja der Stromabnehmer sind und somit der Kunde und nicht die Vermieterin.

Klären Sie mit der Firma ab, das Sie erst seid März 07 die Wohnung bezogen haben und das Sie erst ab diesem Monat die Kosten übernehmen.

Sicherheitshalber würde ich das ganze aber über einen Anwalt laufen lassen da das ganze wahrscheinlich etwas ausschreiten wird.

Gruß
ghost

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