Ghostraider
Meiner Ansicht nach kann nur eine Rechnung bei einem Lieferanten bezahlt werden wenn ich mit diesem einen Vertrag abgeschlossen habe.
Wenn die Vermieterin einen Stromzähler anmeldet meldet sie diesen für sich an und nicht für den Mieter.
Ein Vertrag muss unterschrieben werden und dies kann die Vermieterin nicht für Sie tun.
Sicher ist auf jeden Fall das Sie als Mieter die Zählernummer und den Zählerstand mit abzulesen haben.
Außerdem haben Sie als Mieter die freie Stromanbieterwahl sodass Sie selbst einen Vertrag mit dem Stromanbieter aushandeln können und nicht der Vermieter.
Dies kann die Vermieterin gar nicht für Sie übernehmen, da Sie ja der Stromabnehmer sind und somit der Kunde und nicht die Vermieterin.
Klären Sie mit der Firma ab, das Sie erst seid März 07 die Wohnung bezogen haben und das Sie erst ab diesem Monat die Kosten übernehmen.
Sicherheitshalber würde ich das ganze aber über einen Anwalt laufen lassen da das ganze wahrscheinlich etwas ausschreiten wird.
Gruß
ghost