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Marvinb hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: ich bin im Januar 2017 in eine Wohnung gezogen, der Vermieter teilte mir vor Einzug mit das er die bestehende Badewanne entfernt und bis zum 31.01.2017 eine dusche einbaut. Heute (26.09.2017)nach 8 Monaten ist bisher nur eins passiert und zwar direkt am 01.01.2017 das die Badewanne entfernt wurde. Im Mietvertrag ist niedergeschrieben das die Baumaßnahmen der dusche zum 31.01.2017 vollendet sein sollten. Ebenfalls ist in der zeit ein weiteres Problem aufgetreten, Feuchtigkeit! So dass Kleidung, Papiere und auch elektro Geräte den Geist auf gaben oder stark von grünen Schimmel befallen sind. Das falsche Spiel vom Vermieter möchte ich nun absolut nicht mehr weiter spielen und will das der mir dadurch entstandene schaden erstattet wird. Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar

6 Kommentare zu „Was kann ich tun?”

forsetis Experte! 27.09.2017 10:34

Welcher Schaden ist durch das Fehlen der Badewanne enstanden?

Marvinb 27.09.2017 11:56

Ich musste weitere Gelder investieren um bei bekannten duschen gehen zu können, desweiteren habe ich nicht eine Wohnung ohne Badezimmer gemietet. Und der größte schaden ist mir durch die Feuchtigkeit entstanden (worüber der Vermieter seit jahren Bescheid weiß, das starke Feuchtigkeit in der Wohnung ist)

forsetis Experte! 27.09.2017 15:39

Wer fast 8 Monate ohne Badewanne oder Dusche wohnt, ohne dem Vermieter täglich auf die Nerven geht, dem kann von außen keine Hilfestellung gegeben werden. Das gilt auch für die Feuchtigkeit in der Wohnung, oder leben Sie in einem Gewächshaus für tropische Pflanzen?
Wie wäre es denn mit einer anderen Wohnung mit funktionierender Dusche und trockenen Räumen? Wenn Sie jetzt kündigen, endet die Mietzahlung am 31.12. und im nächsten Jahr können Sie in ihrem Bad duschen.

Marvinb 27.09.2017 16:51

Also Tips wie ich mein Leben zu leben habe benötige ich nicht, ich wollte wissen welchen Anspruch ich gegenüber dem Vermieter habe da es vertraglich festgehalten ist und seit dem einige Zeit vergangen ist, ich werde schauen ob ich in irgendeinem anderem Forum jemand finde der bei der Sache bleibt und nicht versucht lustige Sprüche zu klopfen denn das ist hier absolut nicht lustig. Angenehmes leben Herr/Frau forsetis

abraham 02.10.2017 20:04

wo hast du dich bis jetzt gewaschen?
du solltest den Schaden einschätzen lassen und dich schriftlich oder über einen Anwalt an den Vermieter wenden

susi-su 08.11.2017 20:53

Hallo Marvinb, also zuerst solltest du deinem Vermieter ganz schnell eine Frist setzen bezüglich des Einbaus der Dusche und gleichzeitig darauf hinweisen das nach Ablauf der Frist die Miete gemindert wird. Dieses aber schriftlich( Einschreiben mit Rückschein) so das du was in den Händen hast wenn es anwaltlich geklärt werden muss. Alle Probleme die durch eventuelle nicht verschuldende Feuchtigkeit entstanden sind, mit Bilder dokomentieren.

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