smile30625 02.09.2009 12:27
Hallo,
das ist natürlich eine ärgerliche Situation. Allerdings kann der Vermieter solange die Zahlung der Kaution fordern, wie noch zu sichernde Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.
Fallfrage ist also, ob überhaupt noch Forderungen des Vermieters bestehen können, die durch die Kaution gesichert werden müssten (Betriebskostenabrechnung?)
Viele Grüße
smile
bial04 02.09.2009 12:46
Der Vermieter hat ja praktisch für Juni die Halbe, für Juli die volle und für die August die halbe Miete bekommen. Und er hatte den Schlüssel ja schon zum 15.06. 09 bekommen. Er hat ja die Wohnung schon wieder ab Juli vermietet. Das müsste ja mit der Kaution verrechnet sein. Deshalb müsste er doch die volle Miete für August, die versehentlich per Dauerauftrag gezahlt wurde reichen? Oder?
Grüße Heike
smile30625 02.09.2009 15:42
Falls hier tatsächlich noch eine Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist, dürfte die August-Miete als Kaution wohl ausreichen.
Im Grunde haben Sie auch einen Anspruch auf Rückerstattung der Juli-Miete, da die Wohnung in diesem Monat bereits anderweitig vermietet wurde.