Balkonexperte 21.05.2010 09:16
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten lässt sich mit keinem Trick umgehen, wenn der Vermieter nicht mitspielt. Es gäbe die Möglichkeit einen Aufhebeungsvertrag abzuschließen, aber dem muss der VM natürlich zustimmen.
Eine einmal ausgesprochene Kündigung durch den Mieter kann auch nur aus Kulanz vom VM zurück genommen werden. Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es im Mietrecht nicht.
M.Raida 01.06.2010 13:30
Ich kann dir versichern, dass es kaum einen Vermieter gibt, der einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Das was ich noch wüsste wäre, dass du mit dem Vermieter vereinbaren könntest einen Nachmieter für die Wohnung zu finden, der dann in den Mietvertrag eintritt. So bekommt der Vermieter weiter seine Miete gezahlt und hat keine Leerstandskosten. Einfach mal fragen, ob die Möglichkeit bestünde...
LG
M.Raida 01.06.2010 13:33
ein sonderkündigungsrecht wegen Umzug gibt es nicht und notfalls müsstest du die Miete für die drei Monate zahlen...