Gast hat diese Frage gestellt
Fuer folgendes Beispiel konnte ich nichts finden:
In einem privaten Studentenwohnheim, wo eine Waschmaschine
nicht im Mietvertrag aufgefuehrt ist, und die vom Vermieter im Keller aufgestellte Waschmaschine (pro Waesche wurden 2Euro genommen) nach mehrmaligen Erklaerung ueber die fehlende Waschleistung Monate
nichts tat. Sich die WG nun im Gemeinschaftsraum (Kueche) sich
eine eigene Waschmaschine angeschafft hat.
Der Vertreter des Hauseigentuemers forderte muendlich auf, dem Hauseigentuemer einen Brief zu schreiben, in dem genau aufgelistet wird,wer die waschmaschine angeschafft, wer sie alles benutzt, und wer sie installiert hat etc.
Sind Studenten verpflichtet dieser Forderung dann nachzukommen?
"Waschmaschine
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung gehört grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch. (AG Köln, Az. 207 C 221/00, aus: WM 6/01, S. 276) Unerheblich ist hierbei, ob eine für alle Mieter nutzbare Waschküche zur Verfügung steht.
"
Gilt diese Auslegung auch fuer den im Vertrag befindlichen Gemeinschaftsraum, sprich Kueche, als "in der Wohnung"?
Darf der Vermieter bei einer Warm mitte, wegen der Waschmaschine die Nebenkosten erhoehen?
MfG.