capo
Die Abrechnung verjährt nach 6 Monaten spätens nach erhalt der Wasserwerke-Rechnung. (Vermieter-Verschulden!!) Die paragraphen sollte man hier nicht nennen, aber ich würde mal ins BGB schauen.
Viel Spaß beim suchen.
Capo <!-- s --><!-- s -->
Oliver Curd
Hallo,
stimmt so nicht ganz!
Schon mal was von Ausschlussfrist gehört??
BGB §556 (3)
Über die Vorauszahlungenfür Betriebskosten ist jährlich abzurechnen.....
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende ds Abrechnugszeitraum mitzuteilen. Nach AQblauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen.
mfg o.c
capo
Richtig. Sorry!
Ich meinte 6 Monate nach Erhalt der Abrechnung. Aber zum Glück bin ich kein RA <!-- s --><!-- s -->
Die Bezeichnung Ausschlußfrist war mir wirklich neu!
Capo