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Wohnungseigentümerbeschluss über beschränkte Tierhaltung
Auch bei fehlender Regelung in der Teilungserklärung und der Hausordnung können die Wohnungseigentümer mit Mehrheit beschließen, dass in jeder Wohneinheit nur eine Katze oder ein Hund gehalten werden darf. Ein Wohnungseigentümer, der zwei Husky-Hunde hält, kann sich nicht darauf berufen, dass es sich um aneinander gewöhnte Rudeltiere handelt.
Beschluss des OLG Celle vom 31.01.2003
4 W 15/03
MDR 2003, 925