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Hallo,
diese Vorgehensweise ist nicht[/b:285d5][/u:285d5] zulässig. Der Vermieter muß in der Abrechnung auch die sogenannten "kalten Betriebskosten" verteilen.
Du solltest jedoch versuchen zu schätzen, ob Du nicht eventuelle aus den "kalten Betriebskosten" eine Nachzahlung bekommst.
Vor allen Dingen Kosten wie Müll, Straßenreinigung, Grundsteuer, Versicherungen sind in der letzten Jahren enorm gestiegen.
Wenn Du die Abrechnung forderst, die Dir zusteht, kann es sein daß Du ´drauf zahlen mußt.