FlyingWings hat diese Frage gestellt
Hallöchen erstmal
Am 1.7.2008 bin ich in eine günstigere Wohnung gezogen die mir meine Vermieter angeboten hatte, da die Wohnung zuvor zu teuer war.
ich bin alleinerziehend mit einem Kind.
Das Sozialamt überweist die Miete direkt an meine Vermieter, vor paar Tagen habe ich eine fristlose Kündigung von meinen Vermietern bekommen, mit der Begründung das für meine aktuelle Wohnung Mietrückstände wären.
Das Amt hatte die Miete aber überwiesen und ich hatte im september auch an meine Vermieter 300€ bezahlt also dürfte ich keine mietrückstände haben.
jetzt stellte sich raus, das bei dem Amt das Buchungszeichen noch für die alte Wohnung stand, die bieten jetzt auch meine Vermieter das die das auf die neue Wohnung umbuchen müssen.
Meine Vermieter wollen das aber nicht tun, und wollen damit die rückstände von der alten wohnung begleichen.da da noch Nebenkosten offen sind.
Das Amt hatte gemeint die müssen das umbuchen da das nicht rechtlich ist was die machen.
Meine Vermieter geben mir 2-3 Monate jetzt zeit den Betrag auszugleichen bevor sie eine Räumungsklage veranlassen.
Es wurde aber für den Monat September 329€ vom Amt bezahlt nur veresehntlich auf das falsche Buchungszeichen. müssen die das nicht auf die neue umbuchen und für die alte Wohnung wo noch Rückstände offen sind, müßte ich doch normal eine Ratenzahlung vereinbaren.
Hat jemand einen Rat was ich machen könnte?