Gast hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
In unserem Mietshaus gibt es keine Wasserzähler in den Wohnungen. Gem. Mietvertrag werden die Wasserkosten nach m² Wohnfläche abgerechnet. Soweit, so gut! Problem ist, dass es im EG eine Gaststätte gibt. Auf Nachfrage erklärte der Vermieter, dass er den Anteil der Gaststätte am Gesamtverbrauch des Hauses mit 50% ansetzt und die restlichen 50% auf die Wohnungen entfallen müssten. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass wir extrem hohe Wasserkosten zahlen sollen (Mehr als doppelt soviel wie der Durchschnittsverbrauch pro person). Der Vermieter konnte auch nicht erklären, woher er den Verteilungsschlüssel von 50% für die Gaststätte nimmt. Im Mietvertrag ist nur davon die Rede, dass die Wasserkosten nach Fläche abgerechnet werden.
Meine Fragen:
Ist die Vorgehensweise des Vermieters rechtens?
Worauf kann ich ggf. meinen Einspruch gegen die Abrechnung stützen?
Wie wird ordnungsgemäß abgerechnet, wenn keine Zähler vorhanden sind und verschiedene Nutzungen (Wohnen/Gastronomie) vorliegen?