Gast
Hallo,
Sie können für jede Mietpartei einen eigenen Wasserzähler einbauen, müssen das aber nicht, Sie können nach Personen abrechnen, das bleibt Ihnen überlassen.
Gruß
Gast
Hallo ein Wasserzähler vor dem Boiler wird nicht eingebaut um den Wasserverbrauch auf die Mieter zu verteilen, sondern um die Warmwasseraufbereitungskosten zu ermitteln die dann wieder nach dem jeweiligen Verteilerschlüssel auf die Mieter umgelegt werden.
Ohne einen Zähler vor dem Boiler werden 18% der Heizkosten für die Warmwasseraufbereitung veranschlagt.
Ich hoffe Ihnen ist mit dieser Erklärung geholfen.
Gast
hiho........
ich geh mal davon aus,,,,, dass sie nicht selbst in diesem haus wohnen.
wie bereits von meinem obendrüber angeführt, erwärmt der boiler nur dass wasser, hat also überhaupt nichts mit der menge des wassers/abwassers zu tun.
Grundsatz:
da sie das haus mit der anderen partei nicht bewohnen sind sie verpflichtet nach der Heizkostenverordnung abzurechnen, sprich, warmwasserzähler einbauen zu lassen...... die formel meines "obendrübers", - 18 % <!-- s --><!-- s --> gilt nur, wenn die unmöglichkeit der erfassung gegeben ist, oder die kosten des einbaus in keinem verhältnis zu nutzen stehen !
um eine ordnungsgemäße abrechnung zu gewährleisten, sind sie verpflichtet warmwasserzähler einbauen zu lassen, abhängig vom jeweiligen bundesland und baujahr ihres hauses müssen sie auch kaltwasserzähler einbauen.
mfg
plague