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Haus ohne Kabelanschluss

Verfügt das Haus über keinen Breitbandkabelanschluss und ist ungewiss, wann dieser verlegt wird, haben die Interessen des Mieters in der Regel Vorrang. Er hat dann also das Recht auf Installation einer Schüssel. Der Mieter muss jedoch eine Reihe von Anforderungen beachten, wenn er eine Parabolantenne am Haus anbringen möchte. Nach einem grundlegenden Rechtsentscheid (OLG Frankfurt/M., WM 92, 45 8) sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Der Mieter stellt den Vermieter von allen im Zusammenhang mit der Installation entstehenden Kosten und Gebühren frei. Er muss die Schüssel auf Verlangen des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses entfernen und sie auf Wunsch des Vermieters abbauen, wenn später eine Gemeinschafts-Parabolantenne oder ein Breitbandkabelanschluss installiert werden. Der Mieter muss sich bereit erklären, diese Kosten zu übernehmen. Er haftet zudem für alle Schäden, die durch die Parabolantenne – etwa bei einen Sturm – entstehen können.
Wenn der Vermieter auf die Beseitigung der Einbauten ausdrücklich verzichtet hat. Das muss der Mieter allerdings beweisen. Hat der Vermieter seine Zustimmung zu einer baulichen Veränderung erteilt, kann er bei Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich dennoch darauf bestehen, dass die Wohnung in den alten Stand zurückversetzt wird (OLG Düsseldorf, ZMR 90, 21 8) .
Die Schüssel muss von einem Fachmann angebracht werden.
Baurechtliche Vorschriften müssen eingehalten werden. Zu beachten ist auch ein bestehender Denkmalschutz; im Einzelfall muss allerdings geprüft werden, ob die Vorschriften des Denkmalschutzes tatsächlich die Installation verbieten.
Der Vermieter darf den Ort bestimmen, an dem die Parabolantenne zu installieren ist. Der Ort muss allerdings für den Empfang von Satellitenprogrammen geeignet sein.
Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben, dass sie der Montage zustimmen.

Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Mieter die notwendigen Arbeiten nicht ohne Einwilligung des Vermieters in Angriff nehmen (LG Stuttgart, WM 98, 661; LG Aachen, MDR 92, 4 8) . Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter ihm einen geeigneten Platz für die Montage nennt. Erklärt sich der Vermieter hierzu nicht bereit, muss der Mieter seine Zustimmung einklagen. Die Gerichte setzen dem Mieter, der eine Parabolantenne gegen den Willen des Vermieters installieren will, also hohe Hürden.


Tipp
Wer eine Parabolantenne trotz der damit verbundenen erheblichen Kosten installieren möchte, sollte die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Wegen des Haftungsrisikos empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung (kann der Vermieter verlangen). Wünschen mehrere im Haus einen Satellitenempfang, genehmigt der Vermieter möglicherweise eine Sammel-Parabolantenne.
Stichwörter: kabelanschluss + ohne + haus

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