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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe gestern von meinem Vermieter eine Benachrichtigung erhalten, wonach ich ab nächstem Monat 10% mehr Miete zahlen soll. Als Grundlage dafür wird der §558 BGB (und der Mietspiegel) angegeben. Mir kommt das jetzt etwas sehr kurzfristig vor, und auch etwas hoch. Ich wohne seit 2 1/4 Jahren in der Wohnung, bis jetzt gab es zwar keine Mieterhöhung aber eine Nebenkostenerhöhung vor 1 1/2 Jahren.

Da ich in dem Bereich keine Erfahrung habe, würde mich die Meinung anderer sehr interessieren. Kann man da etwas machen?
Wie kann ich denn meine Wohnung mit dem Mietspiegel meiner Stadt vergleichen?

Vielen Dank
grisu1976
Stichwörter: bgb + mieterhöhung + §558

0 Kommentare zu „Mieterhöhung nach §558 BGB”

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