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Hab noch ne Frage:
Vor ziemlich genau einem Jahr erhielt ich die Abrechnung für das Jahr 2003.
Aufgrund schlechter erfahrungen in der Vergangenheit legte ich vorsorglich Einspruch ein und bat um einen Termin zur Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen. Bis vor wenigen tagen erhielt ich keinerlei Reaktion auf mein Schreiben. Nun fordert der Vermieter im Zuge der Abrechnung für 2004 zugleich den Nachzahlbetrag für das Jahr 2003 mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit besteht die Abrechnungsunterlagen einzusehen.
Was soll ich nun tun? Muss ich die Nachzahlung nach so langer Zeit noch leisten?
Bin für jeden Hinweis dankbar.