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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Einbruch und Versicherungsschutz

Wird das Fenster eines unbewachten Mietshauses für mehr als fünf Stunden in Kippstellung gelassen, handelt der Mieter grob fahrlässig und verliert seinen Versicherungsschutz. (AG Hamburg, Az. 20a C 1338/95, aus: FinanzTest Info 1-1/97)
Stichwörter: einbruch + versicherungsschutz

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