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Einbruch und Versicherungsschutz
Wird das Fenster eines unbewachten Mietshauses für mehr als fünf Stunden in Kippstellung gelassen, handelt der Mieter grob fahrlässig und verliert seinen Versicherungsschutz. (AG Hamburg, Az. 20a C 1338/95, aus: FinanzTest Info 1-1/97)