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tinkerbell32 hat diese Frage gestellt
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Jahresgebühr von Wasserzählern (QN 2,5), die vom Wasserversorgung festgelgt wird. Ich wohne seit 01.01. in einem Mietshaus mit 5 Wohnparteien. Laut VM gibt es im Keller eine Wasseruhr, die nur den Gesamtverbrauch aller Parteien misst. Alle Wohnungen haben allerdings noch einen Wasserzähler, um den eigenen Verbrauch zu messen. Allerdings nicht getrennt in Warm oder Kaltverbrauch. Auf meinem Zähler ist jetzt ein Verbrauch von 900 m³ abzulesen, was mich vermuten lässt, dass der Zähler seit Hausbau 1981 in der Wohnung war und bisher nie getauscht wurde. Der VM sagte mir aber, dass ich 70 € Jahresgrundgebühr für den Wasserzähler zahlen müsse, wäre von der Stadt so vorgegeben. Ist das richtig? Der Hauptwasserzähler wird ja von allen benutzt (5 Erwachsene und 2 Kinder)und nicht nur von mir, müsste das dann nicht nur anteilig berechnet werden? Und wäre das richtig, wenn der VM die Kosten, für einen nicht von der Stadt zur Verfügung gestellten Zähler (Wohnung) mir mit deren Gebühr in Rechnung stellt. Dass Ding ist nicht geeicht und wurde anscheinend auch nie getauscht!?

1 Kommentar zu „Wasseruhr Jahresgrundgebühr”

forsetis Experte! 30.06.2012 15:50

Ihrem Vermieter fehlt scheinbar der Durchblick. Der Hauptwasserzähler wird garantiert regelmäßig von den Stadtwerken ausgetauscht. Den Eichzeitraum können Sie auf diesem Zähler ablesen.

Die Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen haben folgenden Zeitraum zur Nacheichng oder zum Austausch: Kaltwasser 6, Warmwasser 5 Jahre. Diese Zeiträume sind im Eichgesetz vorgegeben und es drohen bei Verstoß ein Bußgeld bis zu 10.000 €.

Da der Austausch der Zähler laut Betriebs- und Heizkostenverordnung zu den umlagefähigen Kosten zählt, verstehe ich den Vermieter nicht, wenn er es auf eine Bestrafung ankommen lässt.

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