forsetis 30.06.2012 15:50
Ihrem Vermieter fehlt scheinbar der Durchblick. Der Hauptwasserzähler wird garantiert regelmäßig von den Stadtwerken ausgetauscht. Den Eichzeitraum können Sie auf diesem Zähler ablesen.
Die Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen haben folgenden Zeitraum zur Nacheichng oder zum Austausch: Kaltwasser 6, Warmwasser 5 Jahre. Diese Zeiträume sind im Eichgesetz vorgegeben und es drohen bei Verstoß ein Bußgeld bis zu 10.000 €.
Da der Austausch der Zähler laut Betriebs- und Heizkostenverordnung zu den umlagefähigen Kosten zählt, verstehe ich den Vermieter nicht, wenn er es auf eine Bestrafung ankommen lässt.