Susanne
Der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen.
Glueckskeks
Das bedeutet aber, dass er das Recht übernimmt, seine Mietnebenkosten anhand der im Mietvertrag aufgeführten Quadratmeterzahl zu berechnen oder?
Danke für die Antworten!
Susanne
Der neue Eigentümer übernimmt die Vermieterpflichten aus dem bestehenden Mietvertrag. Sicher kann der neue Eigentümer die Wohnungen mal neu ausmessen lassen von einem Fachmann, muss er aber nicht.
Wenn die Abweichung der Wohnungsgrösse kleiner ist als 10% hat der Mieter trotzdem Anspruch auf eine korrekte Abrechnung der NK gemessen an der tatsächlichen Größe, auch wenn die Abweichung nicht berechtigt, Miete zu mindern.
Offensichtlich hat der Mieter die NK-Vorauszahlungen einbehalten, um Druck auf den VM auszuüben, die NK-Abrechnung nach den tatsächlichen Quadratmetern zu korrigieren.
Wenn der neue VM dem nachkommt ist das Problem doch beseitigt.
Berni911
Vielleicht sollte der Mieter dem neuen VM dieses auch mal mitteilen! <!-- s --><!-- s -->