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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi!

Wenn ein Mieter die Nebenkosten nicht zahlt, weil angeblich die Quadratmeterzahl im Mietvertrag zu hoch angesetzt ist und diese Sache nicht mit dem Vermieter geklärt wird:
Wie sieht dann der Fall aus, wenn der Eigentümer wechselt. Kann der Mieter weiterhin die gleichen Widersprüche haben und keine Nebenkosten zahlen? Der jetzige Eigentümer hat ja mit dem eigentlich vorher abgeschlossen Mietvertrag nichts mehr zu tun und es gibt keinen Grund, ihm nicht die Mietnebenkosten zumindest abschlagweise zu zahlen oder?

Grüße
Stichwörter: mieter + rechte + eigentümerwechsel

4 Kommentare zu „Rechte Mieter bei Eigentümerwechsel”

Susanne Experte!

Der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen.

Glueckskeks

Das bedeutet aber, dass er das Recht übernimmt, seine Mietnebenkosten anhand der im Mietvertrag aufgeführten Quadratmeterzahl zu berechnen oder?

Danke für die Antworten!

Susanne Experte!

Der neue Eigentümer übernimmt die Vermieterpflichten aus dem bestehenden Mietvertrag. Sicher kann der neue Eigentümer die Wohnungen mal neu ausmessen lassen von einem Fachmann, muss er aber nicht.
Wenn die Abweichung der Wohnungsgrösse kleiner ist als 10% hat der Mieter trotzdem Anspruch auf eine korrekte Abrechnung der NK gemessen an der tatsächlichen Größe, auch wenn die Abweichung nicht berechtigt, Miete zu mindern.

Offensichtlich hat der Mieter die NK-Vorauszahlungen einbehalten, um Druck auf den VM auszuüben, die NK-Abrechnung nach den tatsächlichen Quadratmetern zu korrigieren.
Wenn der neue VM dem nachkommt ist das Problem doch beseitigt.

Berni911 Experte!

Vielleicht sollte der Mieter dem neuen VM dieses auch mal mitteilen! <!-- s :D --><!-- s :D -->

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