Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Modernisierung und Wärmedämmung

Werden Maßnahmen zur Wärmedämmung durchgeführt und wegen der Einsparung an Heizkosten als Modernisierung auf die Mieten umgelegt, muss der Vermieter in der Mieterhöhung durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen, in welchem Umfang Heizenergie und Heizkosten eingespart werden. (KG Berlin, Az. 8 Re-Miet 6159/00, aus: MM 10/2000, S. 35; LG Berlin, Az. 64 S 1/00, aus: GE 1/01, S. 5 8)

Eine umlagefähige Modernisierung liegt vor, wenn die Energieeinsparung durch Wärmedämmung wenigstens 10 % der Heizenergie beträgt. (LG Berlin, GE 89, 41; GE 97, 1473, aus: MM 11/00, S. 9)
Stichwörter: wärmedämmung + modernisierung

0 Kommentare zu „Modernisierung und Wärmedämmung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.