Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Weitervermietung nach Kündigung

Mit zunehmendem zeitlichen Abstand von der vorzeitigen Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses aufgrund fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges (hier mehr als Sechs Monate seit Auszug des Mieters) erhöhen sich die Anforderungen an die Bemühungen zur Vermietung der Wohnung, die der Vermieter im Rahmen seiner Pflicht zur Schadenminderung zu ergreifen hat.

Landgericht Lüneburg, Urteil vom 09.04.2002, AZ 6 S 2001/01, WM 2002, S. 267
Stichwörter: kündigung + weitervermietung

0 Kommentare zu „Weitervermietung nach Kündigung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.