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Der Mieter kann kündigen
- mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn im Mietvertrag keine anderen Regelungen getroffen sind und
- nach Mieterhöhungsverlangen
Der Mieter kann fristlos kündigen
- bei Nichtgewährung des Gebrauchs und
- bei Gesundheitsgefährdung
Der Vermieter kann kündigen
- unter Einhaltung der Fristen nach der Wohndauer und
- bei berechtigtem Interesse
durch schuldhafte Verletzung vertraglicher Vereinbarungen durch den Mieter und bei
Eigenbedarf
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Der Vermieter muß diese begründen.