Tomraid
Hallo Claudia,
nunja, wenn sich die Gesetzte nicht geändert haben gibt es da eine Möglichkeit für euch ohne heftige Probleme mit dem Amt klar zukommen.
Du gehst zum Amt und sagt den Sachbearbeiter, dass du gerne mit einem fremden Mann zusammen ziehen möchtest, aber nicht verheiratet bist und die Kinder nicht von ihm sind. Ihr möchtet ein eheähnliches Verhältnis aufbauen.
Als Mieterin Nr. 1 stehen dir dann 2/3 der Mietkosten durch das Sozialamt zu. 1/3 zahlt der Freund aus seiner Tasche hinzu.
Jetzt kommt der Clue, dass Sozialamt muß dir dann bei 2/3 Mehrheit die Kaution in voller Höhe an dem Vermieter leisten. Es kann aber in jede Stadt anders sein, dass dieses als Darlehn geleistet wird und du es abstottern muß.
In einem Fall den ich selber kenne, zahlte das SA die gesamte Kaution ohne Rückzahlung des Mieters. Geili gell?
Doch das Arbeitslosengeld wird angerechnet!
Auch stehen dir Tapetengeld naja so das übliche zu....wenn die das nicht geändert haben bei euch!
Ich denkemal das Ihr beide damit sehr gut klarkommen wird und lasst euch nicht erzählen, dass dieses so nicht geht. Es geht!
Ggf. lasst euch mit dem Gebietsleiter o. Abteilungsleiter einen Termin geben und stellt ihm diese Frage nach dem Sozialgesetzbuch!
Immer Fragen wo steht das, dass uns das nicht[/u:54a10] zusteht! OK?
Ich hoffe ihr habt Glück dabei und auch in der Liebe.
Gruß
Tomraid